Tätigkeitsschwerpunkte
Übersicht Tätigkeitsschwerpunkte
Die Berufsordnung der Hamburger Zahnärzte gibt Zahnärztinnen und Zahnärzten die Möglichkeit, zwei Tätigkeitsschwerpunkte aus den sechs definierten |
Der Zahnarzt darf die Tätigkeitsschwerpunkte lt. Kammer erstmalig ausweisen, wenn er nach Erlangung der zahnärztlichen Approbation oder der Berufserlaubnis nach § 13 Zahnheilkundegesetz seit mindestens zwei Jahren vor der Führung des Tätigkeitsschwerpunktes nachhaltig in dem betreffenden Gebiet tätig ist. |