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Tätigkeitsschwerpunkte

Übersicht Tätigkeitsschwerpunkte

Endodontologie Sie suchen nach einer Zahnarztpraxis mit dem Tätigkeitsschwerpunkt auf der Endodontologie/Wurzelb...

Funktionsdiagnostik Sie suchen nach einer Zahnarztpraxis mit dem Tätigkeitsschwerpunkt auf der Funktionsdiagnostik/CM...

Implantologie Sie suchen nach einer Zahnarztpraxis mit dem Tätigkeitsschwerpunkt auf der Implantologie? Nachfo...

Kinderzahnarzt Sie suchen nach einer Zahnarztpraxis mit dem Tätigkeitsschwerpunkt auf der Kinderzahnheilkunde? ...

Naturheilkunde Sie suchen nach einer Zahnarztpraxis mit dem Tätigkeitsschwerpunkt auf der Naturheilkunde? Nachf...

Parodontologie Sie suchen nach einer Zahnarztpraxis mit dem Tätigkeitsschwerpunkt auf der Parodontologie? Nachf...

Die Berufsordnung der Hamburger Zahnärzte gibt Zahnärztinnen und Zahnärzten die Möglichkeit, zwei Tätigkeitsschwerpunkte aus den sechs definierten

Funktionsdiagnostik/-therapie, Implantologie, Endodontie/Wurzelbehandlung, Parodontologie, Kinderzahnheilkunde und Naturheilkunde zu nennen.

Der Zahnarzt muss in dem jeweiligen Schwerpunkt, den er als Tätigkeitsschwerpunkt ausweisen möchte, über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und nachhaltig im betreffenden Schwerpunkt tätig sein.

Der Zahnarzt darf die Tätigkeitsschwerpunkte lt. Kammer erstmalig ausweisen, wenn er nach Erlangung der zahnärztlichen Approbation oder der Berufserlaubnis nach § 13 Zahnheilkundegesetz seit mindestens zwei Jahren vor der Führung des Tätigkeitsschwerpunktes nachhaltig in dem betreffenden Gebiet tätig ist.

Die Zahnärzte geben bei der Zahnärztekammer eine Erklärung ab, dass sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im angegebenen Schwerpunkt verfügen.

Eine Überprüfung durch uns und die Kammer erfolgt nicht.